JETZT ZUSCHUSS SICHERN!

Seit März 2021 wird der Erwerb von gewerblichen E-Lastenrädern bundesweit bezuschusst. Informationen sind über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhältlich.

Das Programm löst die zum 28.02.2021 ausgelaufene Förderung von elektrisch angetriebenen Schwerlastfahrrädern im Rahmen der Kleinserien-Richtlinie ab.
Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern sind Investitionen in E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger für den fahrradgebundenen Lastenverkehr förderfähig. Wir empfehlen Ihnen jedoch vor Antragstellung die folgenden Ausführungen und insbesondere das Merkblatt zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie aufmerksam zu lesen.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an!

Download Merkblatt

 

  1. Förderfähig sind Maßnahmen, mit denen nach Erlass des Zuwendungsbescheides begonnen wird.
  2. Die Förderung beträgt 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung.
    Maximal 2.500 € pro E-Lastenfahrrad.
  3. Der Bewilligungszeitraum beträgt zwölf Monate.
  4. Die Nutzlast muss mindestens 120 kg sein
  5. Es gibt keine Vorgaben für ein Mindest-Transportvolumen (bisher ≧ 1m³). Die E-Lastenfahrräder müssen allerdings mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
  6. Zusätzlich antragsberechtigt sind rechtsfähige Vereine und Verbände.
  7. Diese bundesweite Fördermaßnahme gilt nicht für Privatpersonen.
  8. Ein Angebot ist bei der Antragsstellung einzureichen. Angebote können ganz einfach über uns erstellt werden. Sprechen Sie uns dazu gerne an.
Kontakt

LANDESWEITE UND KOMMUNALE FÖRDERUNGEN!

Für viele Städte und Regionen gibt es neben der BAFA-Förderung noch weitere Möglichkeiten Zuschüsse zu beantragen. Weitere Informationen und eine Übersicht der Städte und Regionen finden Sie hier:

Weitere Informationen